Baumpflege & Baumfällung
Anfang Oktober bis Ende Februar dürfen Bäume gefällt werden. Es gibt Ausnahmen, die Fällungen auch in der eigentlichen Schonzeit zulassen. Man kann die Risiken senken durch professionelle Baumpflege. Diese Vorschriften gelten auch für Sträucher und Hecken die auf den Stock gesetzt sind. Durch das Bundesnaturschutzgesetz können die einzelnen Bundesländer ihre eigenen Landesnaturschutzgesetze erlassen. Dort findet man länderspezifische Ergänzungen so können dort Baumarten genannt werden, die in der Region unter besonderen Schutz stehen. Diese Vorschriften kann man in der unteren Naturschutzbehörde einsehen.

Starke Eingriffe sollten vorab geplant und von Professionellen Baumpflegern durchgeführt werden. Steht ein Baum unter Spannung muss ein Entlastungsschnitt und dann ein Trennschnitt durchgeführt werden, Druck und Zugseile erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden. Jedes Gehölz hat seine Eigenschaften die bei der Fällung beachtet werden sollten.

Hohe Priorität bei der Fällung hat das Tragen von Schutzkleidung sowie Hör- und Gesichtsschutz.

Nasskaltes Novemberwetter macht die Arbeit für Gärtner nicht so einfach. Es wird früh dunkel, so dass wenig Zeit zum Gärtnern bleibt. Trotzdem lohnt es sich, in die Gummistiefel zu steigen um die Vorkehrung für den Winter zu treffen.

Weihnachtsbaumstellung, trotz Corona, auf unserem Schaulager

Wir haben weiterhin für Sie unser Schaulager in Krostitz, Priesterstraße 2, geöffnet und freuen uns auf Ihren Besuch.
Öffnungszeiten ab November bis Februar
von Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr

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